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Freiburger Resolution  
 

1. Vorgehensweise zur Berechnung der Lärmemmission

  • 1.1 Bei der Berechnung der (gemittelten) Lärmpegel sind keine Planzahlen (Zugzahlen) zu Grunde zu legen, sondern die Berechnung        des Lärmschutzes ist auf das Technische Maximum der Trasse abzustimmen.
  • 1.2 Bei der Berechnung des Lärmpegels sind die EU-Richtlinien zum Umgebungslärm zu berücksichtigen.
  • 1.3 Der ausschließliche Einsatz von Rollendem Material neuer Qualität ist zeitnah zur Inbetriebnahme der Strecke im Rahmen der        Planfeststellung und Betriebserlaubnis zwingend vorzuschreiben.
  • 1.4 Bei der Auslegung von Schutzmaßnahmen sind keinerlei Bahnboni zu akzeptieren.

 

2. Initiative zur Veränderung des heutigen für die Bahnplanung verbindlichen Rechtsrahmens

  • 2.1 Beim Bundesgesetzgeber – Regierung und Parlament - ist umgehend eine Gesetzesinitiative zur Anpassung aller einschlägigen        Gesetze und Rechtsverordnungen zu fordern, um die unter Ziff. 1 aufgeführten Anforderungen in einen rechtsverbindlichen Rahmen        für alle Planungen der Schienenwege zu überführen.
  • 2.2 Bei der Landesregierung Baden-Württemberg ist die analoge Forderung für eine Initiative des Bundesrates zu stellen.
  • 2.3 Alle regionalen Gremien und Verbände, bei denen die Stadt Freiburg Mitglied ist sollen ebenfalls für die Unterstützung dieser        Initiative gewonnen werden, insbesondere der Städtetag B-W und der Deutsche Städtetag.

 

3. Forderung an den Eigentümer der DB AG

  • 3.1 Beim Bundesvekehrsministerium ist ein mittelfristiges Investitionsprogramm für das rollende Material zu fordern. Ziel muss sein,       zeitnah zur Inbetriebnahme der ABS/NBS, also bis ca. 2018, sicher zu stellen, dass nur Güterzüge mit 100 % umgerüstetenm       Wagenmaterial die Strecke benutzen können/dürfen.
  • 3.2 Zur Finanzierung dieser Investition hat das BMinV eine emmissionsabhängige Trassengebühr als Zuschlag zum Netzentgelt zu       erheben.

4. Information der Öffentlichkeit über Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Staub und Elektrosmog

  • 4.1 Eine öffentliche Veranstaltung/ Hearing zu den gesundheitlichen Gefahren, die von der ABS/NBS ausgehende Emmissionen        bewirken können, ist für Septeber 2005 unter Einbeziehung der Region anzusetzen.
  • 4.2 Der aktuelle Erkenntnisstand der Wissenschaft, juristische und politische Positionen zu den oben genannten Forderungen sowie        die Interessenslagen der Gemeinden und bürgerschaftlichen Gruppierungen sollen vor dem Hintergrund des aktualisierten        Planungsstandes zur Diskussion gestellt werden.
  • 4.3 Eine Resolution aller zuständigen Gebietskörperschaften der Region mit obigen Forderungen soll verabschiedet werden.
 
 
 
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