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Welche Schallschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgesehen?
FAQ | Allgemein
18.01.2005
 

Schallschutzmaßnahmen

Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche (§ 41 BImSchG) gilt die

folgende Rangfolge:

  •  § 50 BImSchG: räumliche Trennung von Schienenwegen und Wohngebieten
  • Vermeidung von Lärm nach dem Stand derTechnik bei Anlage und Gerät
  •  aktiver Schallschutz (etwa Schallschutzwändeund -wälle sowie Tröge und Tunnel oder BüG)
  •  passiver Schallschutz (etwa Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen, akustische Verbesserungen der Gebäudeaußenhaut)

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung für verbleibende Nutzungsbeeinträchtigungen bei unvermeidbarer Überschreitung von Immissionsgrenzwerten.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/schienenverkehrslaerm.pdf

 
 
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Schallschutzmaßnahmen
 
 
 
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