Beurteilungszeitraum
Die Beurteilungspegel für Schienenverkehrslärm werden für die Beurteilungszeiträume „Tag“ (6-22 Uhr) und Nacht“ (22-6 Uhr) getrennt bestimmt Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/schienenverkehrslaerm.pdf
|