Passiver Schallschutz
Dort, wo aktiver Schallschutz nicht in Betracht kommt oder nicht ausreicht, kann ein Anspruch auf passiven challschutz bestehen. Dazu gehört die Schalldämmung von Umfassungsbauteilen wie Fenstern und Dachflächen (Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung- 24. BImSchV) /9/,die erforderlichenfalls durch den Einbau schallgedämmterLüftungseinrichtungen ergänzt wird.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/schienenverkehrslaerm.pdf
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