Immissionsgrenzwerte (Lärmvorsorge)
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist
bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung vonSchienenwegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel
einen der folgenden Immissionsgrenzwertenicht überschreitet:
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
Tag: 57 dB(A) Nacht: 47 dB(A)
2. in reinen und allgemeinen Wohn- sowie in Kleinsiedlungsgebieten
Tag: 59 dB(A) Nacht: 49 dB(A)
3. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten
Tag: 64 dB(A) Nacht: 54 dB(A)
4. in Gewerbegebieten
Tag: 69 dB(A) Nacht: 59 dB(A)