Frage
Was ist Schienenbonus? Allgemein
 
Antwort

Schienenbonus

Die Anlage 2 zu § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung hält zugunsten des Schienenverkehrs einen Abschlag in Höhe von 5 dB(A) (sog. Schienenbonus), der allerdings nicht für Schienenwege gilt, auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden.

Der Schienenbonus wird damit gerechtfertigt,dass der Schienenlärm gegenüber Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) weniger lästig sei. Solange dies nicht eindeutig widerlegt ist, wird die Rechtsprechung den Schienenbonus weiter berücksichtigen.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/schienenverkehrslaerm.pdf